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LEISTUNGEN
SCHADSTOFFE
SCHIMMELPILZE
Erkrankungen der Atemwege, Reizerscheinungen. Schimmelpilze sind Mikroorganismen, die bei erhöhter Konzentration in der Raumluft infektiöse Pilzerkrankungen hervorrufen können.
Schimmelpilze können z.B. auftreten in:
ASBEST
Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen. Seit 1993 besteht grundsätzliches Asbestverbot, seit 2003 EU-weites Verbot sämtlicher Asbestprodukte.
Stark gebundener Asbest, natürliche Mineralfaser, z.B.:
Schwach gebundener Asbest, z.B.:
KMF
Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen. Grundsätzlich ist von einer Krebsgefahr bei allen vor 1996 eingebauten Materialien auszugehen.
Künstliche Mineralfaser (sog. Glas- oder Steinwolle), z.B.:
PAK
Krebserregend durch Giftstoff Benzoapyren. Ist in Kohle, Teer und Pech enthalten. Insbesondere in Parkettklebern bis Ende der 70-er Jahre eingesetzt.
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, z.B. in :
PCB
Erbgutschädigend. Hohes Gesundheitsrisiko durch dauerhafte Belastung, weniger durch akute Giftigkeit. Verbot der Verwendung in Deutschland seit 1984.
Polychlorierte Biphenyle, z.B. in:
PCP
Krebserregend. Gesundheitsschädigende Wirkung durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt. Ist ein farbloser, geruchsloser Feststoff, der in Wasser schwer löslich ist, sich aber gut in Alkohol, Aceton, Laugen und Äther löst.
Pentachlorphenol, z.B. in: